Stiftung und Stifterin

die Stiftung

Die Lieselotte-Pongratz-Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des Privatrechts in der Verwaltung des Körperschaftsvermögens der Universität Hamburg.

Die Stiftung wurde am 10. Februar 2023 in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt, so dass das gesamte Stiftungsvermögen über eine Zeit von 10 Jahren jetzt entsprechend der Stiftungszwecke ausgegeben werden kann.

Der Stiftungszweck ist die Förderung kriminologischer Forschung.

Vorsitzender der Stiftung

Seit dem 14. 2. 2023 ist Prof. Dr. Nils Zurawski (Akademie der Polizei Hamburg, assoziiert als PD am Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Hamburg) zum Vorsitzenden der Stiftung bestellt worden.

Kontakt: nils.zurawski@lieselotte-pongratz-stiftung.de

die Stifterin

Lieselotte Pongratz (* 24. Dezember 1923 in Harburg; † 5. September 2001 in Hamburg) war eine deutsche Soziologin und Kriminologin. Sie war ab 1973 Professorin für Soziologie an der Universität Hamburg. 1975 wurde sie auf den dortigen Lehrstuhl für Kriminologie berufen und war die dritte Frau in der Bundesrepublik, die einen solchen Lehrstuhl innehatte.

Dass sie den wesentlichen Teil ihres Vermögens in eine Stiftung einbrachte, hatte unter anderem folgenden persönlichen Hintergrund: als sie mit ihrer Dissertation nahezu fertig war, lief das Stipendium aus, auf das sie angewiesen war. Ihre Arbeit konnte sie nur unter größten Einschränkungen und Belastungen beenden. Stiftungszweck ist es deshalb, mit Stipendien bzw. einmaligen Zuschüssen solche Qualifikationsvorhaben zu unterstützen, die sich in der Regel im Endstadium befinden und ohne eine derartige Förderung nicht fertig gestellt werden könnten.