Förderung

Die Lieselotte-Pongratz-Stiftung fördert gemäß ihres Stiftungszwecks die kriminologische Forschung mit den folgenden Schwerpunkten und Förderinstrumenten.

Abschlussstipendien

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung durch so genannte Abschlussstipendien oder einmalige Zuschüsse, um Qualifikationsvorhaben zu unterstützen, die sich in der Regel im Endstadium befinden und ohne eine derartige Förderung nicht fertig gestellt werden könnten. Dabei werden insbesondere Promotionsvorhaben gefördert. Aber auch MA-Arbeiten zu einschlägigen Themen der Kriminologie bzw. kriminologischen Sozialforschung können u.U. gefördert werden. In Ausnahmefällen kann auch eine die Arbeit an einer Bachelorarbeit im dafür vorgesehenen Zeitraum unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind Studierende norddeutscher Hochschulen, die ihren Schwerpunkt in der Kriminologie haben. -> Merkblatt für Beantragung eines Abschlussstipendiums (pdf).

Über die Anträge entscheidet eine Jury.

Reise-, Konferenz-, Veranstaltungshilfen

Weiterhin fördert die Stiftung mit kleineren Summen sowohl Studierende als auch Lehrende bei folgenden Aktivitäten:

Reise- und Konferenzunterstützung von Studierenden
  • Max. Antragswert 500 Euro pro Person, Studierende und Promovierende mit einem Bezug zur Kriminologie. Einzureichen sind kurzes CV, Konferenz mit Datum, Grund der Teilnahme (Vortrag, Einladung o.a.); ein Antrag ist bis spätestens 2 Wochen vor der Reise/Tagung einzureichen. Auszahlung u.U. erst nach Teilnahme.
Unterstützung von Veranstaltungen
  • Unterstützung von Konferenzen oder Veranstaltungen (insb. Organisation und Durchführung) mit einem kriminologischen Bezug. Über die Höhe der Förderung wird im Einzelfall entschieden. Einzureichen sind eine Budgetplanung, eine Beschreibung der Veranstaltung, Gründe für die Förderung. Idealerweise setzen sich die Organisator:innen mit der Stiftung in Verbindung.

Weitere Förderideen können jederzeit an die Stiftung herangetragen werden und werden im Einzelfall bewertet und entschieden.

Darüberhinaus veranstaltet die Stiftung von ihr selbst initiierte Vortragsreihen oder einzelne Veranstaltungen zu kriminologisch relevanten Themen.